AUSZUG AUS DEN MIETBEDINGUNGEN:

• Die Vermietung erfolgt unter Zugrundelegung des Einheitsmietvertrages für Baumaschinen und Baugeräte.  

• Es gelten unsere Verkaufs-, Miet- und Lieferbedingungen.  

• Der Mieter ist verpflichtet, eine Versicherung gegen Brand und Diebstahl (mit 1500,– EUR Selbstbehalt pro Schadensfall) abzuschließen. Alle anderen Risiken trägt der Mieter. Vom Mieter verursachte Schäden werden gesondert in Rechnung gestellt.  

• Die Maschine muss in gereinigtem Zustand zurückgeliefert werden. Die Reinigung und etwaige Entsorgungskosten gehen zu Lasten des Mieters und werden gesondert in Rechnung gestellt.  

• Treibstoffkosten und tägliche Wartung gehen zu Lasten des Mieters. Die Maschinen werden voll betankt ausgeliefert. Bei Rücklieferung wird die Fehlmenge berechnet.  

• Die Weitervermietung an Dritte ist nicht gestattet.  

• Der Mietpreis bezieht sich auf eine max. Betriebsstundenzeit von 8 Stunden pro Arbeitstag, Mehrstunden werden anteilmäßig berechnet.  

• Die Miete ist sofort nach Lieferung und Rechnungserhalt, netto und ohne Abzug fällig.  

• Die Mietzeit beginnt am Tag der Auslieferung und endet am Tag der Rücklieferung. 

• Der Ausfall des Betriebsstundenzählers ist dem Vermieter unverzüglich zu melden.  

• Die Miet- und Versicherungspreise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer.